Mehr Potential für den Feuerwehrdienst - Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz

Die Feuerwehr wirbt um neue Mitglieder für den aktiven Dienst. Erfreulicher Weise haben sich bereits einige Bürgerinnen und Bürger für diesen wichtigen Dienst am Nächsten gefunden, die der Feuerwehr bei getreten sind. Auch in der Jugendfeuerwehr - seit vielen Jahren ein verlässliches Rückgrat der Feuerwehr - steht es um den Nachwuchs gut - zweifelsohne ein Verdienst der dortigen Ausbilder. Jedoch verliert die Feuerwehr nicht wenige der jungen Leute wieder, wenn diese berufs- und studienbedingt den Ort verlassen. Daher ist die Mitgliederwerbeaktion der Feuerwehr nur sinnvoll und sehr untersützenswert.

Dieses Ansinnen unterstützen nun einige Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz, welche Innenminisiter Joachim Herrmann vorstellte. So wird die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren angehoben. In Zukunft wird es zudem möglich sein, Kinderfeuerwehren ins Lebens zu rufen, in denen Kinder unter zwölf Jahren in ihrer Freizeit bereits langsam an die Feuerwehr herangeführt werden - gewiss behutsam, also eher "spielerisch". Und auch Menschen mit Behinderung soll mit dem Gedanken der gesellschaftlichen Inklusion der Zugang zur Feuerwehr unter bestimmter Maßgabe möglich sein.

Weitere Veränderungen betreffen die überörtliche Kooperation bei Material und Fortbildung sowie nun ganz offiziell die Möglichkeit der Ernennung eines dritten Kommandanten, wo die Margetshöchheimer Wehr bereits Vorreiter war.