Aus dem Gemeinderat

1 Bauleitplanung - Bebauungsplan Zeilweg, 5. Änderung, Abwägung und
Satzungsbeschluss

Einstimmig angenommen
2 Neubau Kindergarten - Billigung des Bauantragsentwurfs
Der vorgelegte Bauantragsentwurf wurde gebilligt. Diskutiert wurde abermals die Anzahl der Parkplätze sowie deren Verwendung. Dabei ist eine Mindestanzahl an Parkplätzen beim Neubau vorgeschrieben, ebenso wie ein Behinderten-Parkplatz. Die Verwendung soll ausschließlich für Mitarbeiter der KITA erfolgen, nicht für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Dies, auch weil die Lage der Stellplätze bzw. deren beengte Andienung wenig für Kurzparken geeignet sind, bei welchem mit ständig wechselndem Ein- und Ausparkverkehr zu rechnen ist. Für Eltern stehen weiterhin Parkmöglichkeiten an der Georg-Büchner-Str. sowie an der Margarethenhalle zur Verfügung.
3 Tiefbau | Vergabe der Tiefbauleistungen - Umbau Tennisplatz an der M-Halle zu
Parkplätzen

Ein Tennisplatz wird in Kürze abgeräumt, um dort Parkplatze für die Margarethenhalle bzw. für die Nachnutzung der Tennishalle zu schaffen. Diese Parkplätze hätten eigentlich bereits beim Bau des Margarethenhallenkomplexes vor 40 Jahren geschaffen werden müssen...
4 Tiefbau | barrierefreier Ausbau der Haltestelle Bachwiese - Nachtrag 01
Der Erdaushub wurde begutachtet und widererwartend in eine höhere Kontaminationsklasse eingestuft. Damit wird die Entsorgung um ca. 40.000 Euro teurer.
5 Tiefbau | Umverlegung des Gehwegs in der Würzburger Straße
Am Schreibwarengeschäft mit Poststelle (ehemalige Apotheke) werden von privater Seite neue Stellplätze geschaffen. In Absprache mit der Gemeinde wird der Gehweg an dieser Stelle umverlegt, da in diesem Zuge auch die dortige Bushaltestelle verschwindet und auf Höhe der Schröder-Häuser verlegt wird - dann als barrierefreie Einrichtung. Über die Gestaltung - ob Asphalt oder Pflaster - wurde diskutiert. Die Kostenangebote werden in Verbindung mit einer möglichen Förderung geprüft.
6 Grundsteuer - Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Margetshöchheim ab dem
Jahr 2025

Die Grundsteuerreform hat bekanntlich zu einigen Diskussionen geführt - auch nachvollziehbar bei allen, die in Zukunft höhere Kosten haben. Unabhängig der neuen Bewertung von Grundstücken wird die Gemeinde ihren bisherigen Hebesatz beibehalten, also nicht verändern. Das bedeutet im Umkehrschluss tatsächlich höhere Einnahmen für die Gemeinde. In diesem Zuge wurde zurecht über eine Senkung des Hebesatzes diskutiert, um Eigentümer zu entlasten. Mit Blick auf die aktuelle Finanzsituation entschied sich der Gemeinderat jedoch, den Hebesatz beizubehalten.
7 gemeindliche Einrichtungen | Auftragsvergabe Elektrogeräteprüfung
Einstimmig angenommen.
8 Informationen und Termine
Wir berichten dazu gesondert.