Bericht der Gemeinderatssitzung am 13.12.2022

1   Gestaltungssatzung - Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Altort, Satzungbeschluss BV/436/2022

Wie in der vergangenen Gemeinderatssitzung beschlossen, wurden für diese Sitzung ein Änderungsvorschlag für die Errichtung von PV-Anlagen im Altort vorgelegt. Maßgeblich ist eine Differenzierung - nach Rücksprache mit dem Altortplaner sowie der Regierung -, dass im so genannten Sondergebiet des Altorts - der ursprüngliche Siedlungskern der Gemeinde - v.a. das Kriterium "Einsichtbarkeit" der Anlage auf dem Dach von der zugeordneten Straße eine wesentliche Rolle weiterhin spielen wird, was außerhalb des Gebietes im Altort keine Geltung mehr hat. Das bedeutet, dass im Sondergebiet weiterhin PV-Anlagen auf dem Dach von Straßenseite her nicht einsehbar sein dürfen, im rückwärtigen Bereich natürlich. Hingegen dies nun in den anderen Teilen des Altorts gestattet. Die Entscheidung, die eine weitere Öffnung bedeutet, fiel einstimmig, da alle Fraktionen den Anwohnern in Zeiten des Klimawandels die Möglichkeit bieten wollen, "sich energetisch" zu verändern, gleichzeitig aber eben auch das Altortbild schützen wollen. Da die Sache recht komplex ist, folgen in Kürze weitere Informationen.

2   Margarethenhalle - Festlegung der Mietpreise ab 2023 FV/312/2022

 In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden die Mietpreise für die Margarethenhalle ab dem 01.01.2023 neu festgelegt, jedoch unter Zugrundelegung der Annahme, dass die überwiegenden Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig werden. Nach neueren Informationen sollen jedoch die Optionen zur Weiternutzung des bisherigen Umsatzsteuerrechts nochmals um zwei Jahre verlängert werden. Die abschließende Entscheidung dazu fällt jedoch erst am 16.12.2022 im Bundesrat. Es stellt sich daher die Frage, ob die in der letzten Sitzung festgelegten Preis entsprechend angepasst werden oder nicht. 

Beschlussvorschlag: Die Mietpreise für die Margarethenhalle werden im Falle der Verlängerung der Option für das bisherige Umsatzsteuerrecht für die Jahre 2023 und 2024 - auf der Basis des Beschlusses in der letzten Sitzung - wie folgt angepasst:

Miete für örtliche Vereine und Ortsbürger brutto netto 2023 - 2024 Veranstaltung der Vereine ohne Eintrittsgeld sowie Laientheater und private Trauerfeier (Tröster) 350 € 294,12€ 300 € Veranstaltungen der Vereine mit Eintrittsgeld und private Geburtstagsfeiern 450 € 378,15€ 380 € Tanz-, Faschingsveranstaltungen, Hochzeiten 650 € 546,22 € 550 € Miete für Auswärtige Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld 600 € 504,20 € 500 € Veranstaltungen mit Eintrittsgeld 850 € 714,29 € 720 € Pauschale für Auf- oder Abbautag 80 € 67,23 € 70 € Sonstiges Hofbenutzung mit Toiletten 90 € 75,63 € 75 € Küchennutzung zuzüglich Stromverbrauch 60 € 50,42 € 50 € WC-Reinigung derzeit 115 € 115 € Bodenreinigung derzeit 285 € 285 € Kautionsleistung (für alle Mieter) 500 € 500 € Für alle Nutzer erfolgt die Abrechnung des Stromverbrauchs nach aktuellem Tarif  

Einstimmig angenommen.

3   Baurecht - Antrag auf Ablöse eines Stellplatzes, FlNr. 77/4, Dorfstraße 17 BV/447/2022

Einstimmig zu 5000 € angenommen.

4    Totengedenken, Verlesen der Verstorbenen 2022 BGM/485/2022

5   Jahresrückblick des Bürgermeisters und der Fraktionen BGM/486/2022

Siehe: CSU Margetshöchheim | Jahresrückblick der CSU-Gemeinderatsfraktion Margetshöchheim für das Jahr 2022 (csu-margetshoechheim.de)

6    Informationen und Termine HA/041/2022