Bericht von der Gemeinderatssitzung am 04.05.2021 - Bürger- und Ratsbegehren auf den Weg gebracht

1    Entscheidung / Beschluss über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides gem. Art. 18 a Abs. 1 BayGO HA/824/2021

 Der Antrag auf Zulassung gem. Art. 18 a BayGO für das Bürgerbegehren „Erhalt eines naturnahen Ortseingangs und keine Bebauung in der Wasserschutzzone“ (= gegen die Errichtung eines Streuobstzentrums und eines Bürogebäudes am Zeilweg) wurde am 12.04.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim eingereicht. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrages zum Bürgerbegehren zu entscheiden. Für die Zulassung muss das Bürgerbegehren die nach Art 18 a BayGO erforderlichen formellen und materiell-rechtlichen Anforderungen erfüllen. Den Sachstand stellte 2. Bürgermeister Norbert Götz in Vertretung des persönlich verhinderten 1. Bürgermeisters Waldemar Brohm kurz dar. Verwaltungsleiter Horn führte die juristische Bewertung von seiner Warte sowie von Sicht des Landratsamts aus. Formal erfüllt das eingeleitete Verfahren den Kriterien, Schwierigkeiten bestehen nachvollziehbarer Weise materiell-rechtlich darin, dass sich das Begehren nicht allein gegen die Bebauung öffentlicher Flächen richte, was selbstredend Gegenstand eines Bürgerbehrens sein könne. Im strittigen Flächenbereich liegt auch eine Privatfläche, für welche der Flächennutzungsplan wie für die öffentlichen Flächenanteile seit 1977 eine Wohnbebauung vorsehe und für welche seit Erschließung des Baugebiets Zeilweg Baurecht vorläge. Mit dem Bürgerbegehren würden entsprechend Privatrechte des Eigentümers der Teilfläche massiv beschnitten werden, wenn dessen Flächen aufgrund des Verlusts des Baulandstatus deutlich an Wert verlieren würden. Diese Rechtsunsicherheit konnte auch nicht durch die Bewertung des Landratsamtes ausgeräumt werden, auch wenn dieses letztlich das Bürgerbegehren für rechtens hält, da das Ansinnen der Initiative sich vor allen Dingen gegen einen Verkauf der gemeindlichen Flächen für das Bürogebäude richte, nicht gegen eine Änderung des Flächennutzungsplans. Was aber passieren würde, wollte der genannte Privateigentümer seine Flächen bebauen, lässt die Stellungnahme offen. Trotz dieser gravierenden Rechtsunsicherheit folgte der Gemeinderat einstimmig der Einschätzung des Landratsamts und gab dem Bürgerbescheid statt. Denn das Bürgerbegehren ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie. Der Bürger ist der Souverän in der Sache. Das ist uns als Fraktion ein wichtiges Anliegen, gleichwohl wir von dem inhaltlichen Ansinnen dieses Bürgerbegehrens nicht überzeugt sind.  Siehe: CSU Margetshöchheim | Sondersitzung des Gemeinderats am 04.05.2021 (csu-margetshoechheim.de)

Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, als weiteres demokratisches Instrument in TOP 2 ein Ratsbegehren dem Bürgerbegehrten gegenüberzustellen, indem wir unsere Vorstellungen und den Sachstand vortragen. Wir sind überzeugt, dass es hier im Grundsatz in Teilen eine Schnittmenge mit dem Anliegen der Initiatoren  gibt.  Denn wir wollen nicht nur Margetshöchheims Streuobstbestände bewahren, sondern fördern und ausbauen. Dafür halten wir das geplante Streuobstzentrum für maßgeblich. Denn am Ende erreichen wir damit noch viel mehr für unsere Natur. Siehe TOP 2 Begründung.

Ebenso wichtig ist, wie vollkommen zurecht bei der Sitzung angesprochen wurde, dass die nun folgende Diskussion und Abstimmung sachlich, an Fakten orientiert, respektvoll und fair verläuft. Das bedeutet auch, dass nach Abschluss des Entscheids wohl im Juli - innerhalb von drei Monaten - der entsprechende Mehrheitsbeschluss der Bürgerinnen und Bürger von allen akzeptiert wird, v.a. Dingen dass keine Gräben in der Bevölkerung aufgerissen werden.  

2    Entscheidung / Beschluss über die Initiierung eines "Ratsbegehrens" gem. Art. 18 a Abs. 2 BayGO HA/825/2021   

Nachdem das Bürgerbegehren zugelassen wurde, soll parallel ein sog. „Ratsbegehren“ gem. Art 18 a Abs. 2 BayGO entgegengestellt werden. 

Textvorschlag: 

Vorschlag Frage: Sind Sie dafür, dass das Gelände am Zeilweg mit den Flurnummern 2315/2 bis 2330/2 im Randbereich an der Heinrich-Böll Straße nur mit ca. 1/3 der Fläche mit einem Streuobstzentrum und einem Bürogebäude bebaut wird und ca. 2/3 der Fläche dauerhaft als Grünfläche mit hochwertigen Obstbäumen am nördlichen Ortseingang verbleiben?   

Begründung: Die Flächen an der Einfahrt ins Zeilweggebiet, mit dem Streuobstbestand als naturnahem Ortseingang, sind ideal für die Entstehung eines Streuobstinformationszentrums. Klares Ziel der Gemeinde ist es, Margetshöchheimer Traditionen zum Obstanbau zu pflegen, zu erhalten und weiter zu entwickeln, diese aber auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Dazu gehört die Sensibilisierung durch Bildung in diesem Bereich, aber auch die Verarbeitung der Früchte und Pflege der Baumbestände vor Ort. Nachdem nun alle zuständigen Fachbehörden, insbesondere unter Beachtung des Baurechts, des Natuschutzrechts und der Belange des Trinkwasserschutzes dem Streuobstzentrum und einem Bürogebäude an der Heinrich-Böll Straße ihre Zustimmung erteilt haben, können hier nun weitere Schritte zur Realisierung dieser beiden Vorhaben erfolgen. Sehr deutlich auch vom Landratsamt klargestellt ist, dass ausschließlich diese beiden genannten Vorhaben verwirklicht werden könnten. Die restliche Fläche, über ca. 2/3 der benannten Fläche, bleibt unbebaut und wird durch Obstbäume und wertvolle Hecken ergänzt und aufgewertet. Das Bürogebäude wird von einem ortsansässigen Bürger errichtet und betrieben. Es hat seinen Sitz bereits in Margetshöchheim, der Betreiber ist hier verwurzelt und möchte mit seinem Ingenieurbüro gerne in unserem Ort bleiben. Das Bürogebäude wird wohngebäudeähnlichen Charakter haben und selbstverständlich alle Auflagen, die sich aus wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht ergeben können erfüllen. Es werden so ortsnahe Arbeitsplätze geschaffen.  

Dem Vorschlag wurde mit 10 zu 5 Stimmen, also gegen die Stimmen der Margetshöchheimer Mitte, stattgegeben. 

3    Informationen und Termine HA/827/2021