Bericht von der Gemeinderatssitzung am 09.11.2021

1    Jahresrechnung 2020 

Alle drei Punkte wurden einstimmig angenommen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Simon Haupt lobte ausdrücklich die ausgezeichnete Arbeit der Kämmerei.

2    Erneuerung der Verbindungsleitung zw. den Hochbehältern HA/889/2021

Die Gemeinde Margetshöchheim betreibt zwei Trinkwasserbehälter (TWB) mit einem Gesamtfassungsvermögen von ca. 1.100 m³. Hiervon entfallen ca. 500 m³ auf den Hochbehälter (HB) Tiefzone und ca. 600 m³ auf den HB Hochzone. Beide HB liegen ca. 330 Metern auseinander entfernt. Die Wasserversorgung der Hochzone erfolgt über ein Pumpwerk im HB Tiefzone. Durch eine schwache Förderleistung der Pumpen im HB Tiefzone und den eingestellten Betriebsbereich des HB Hochzone wird das eingespeiste Trinkwasser nahezu vollständig aus dem HB Tiefzone und Leitungsnetz verbraucht. Der Durchsatz im HB Hochzone ist daher sehr gering (ca. drei Umsätze je Monat), sodass das Wasser dort einen längeren Zeitraum verbleibt und dies negative Auswirkungen auf die Wasserqualität haben kann. Um einen regelmäßigen Austausch des Wassers garantieren zu können, soll der HB Hochzone zukünftig zum Durchlaufbehälter umgebaut werden. Hierzu ist der Neubau einer separaten Zulaufleitung vom HB Tiefzone zum HB Hochzone erforderlich.  Während ursprünglich 160.000 Euro für diese Maßnahme veranschlagt wurden, liegen die geschätzten Kosten bei ca. 425.000 Euro. 

In Absprache mit dem Ingenieurbüro einigte sich der Gemeinderat zur schnelleren Förderung des Wassers bzw. für einen höheren Durchlauf zunächst nur die Pumpen auszutauschen, da die alte Pumpen aus dem Jahr 1996 deutlich an Leistung verloren haben. Zudem verständigte man sich darauf, bis zum Januar das weitere Vorgehen zu beraten, da in der nun anstehenden kalten Jahreszeit ganz gewiss keine Verkeimung eintreten werde. Zudem gehe man davon aus, dass durch die Baumaßnahmen am Hochbehälter Hochzone das Wasser in Zukunft besser gegen sommerliche Wärme geschützt ist. Alle Fraktionen sprachen sich daher gegen eine schnelle Maßnahme aus, welche sich selbstredend auf den Wasserpreis ausschlagen würde - mit geschätzten 20-25 Cent pro Kubik.

3    Aufstellungsbeschluss - 5. Änderung Bebauungsplan "Langellern" BV/225/2021

  Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Langellern“ befindet sich das Grundstück mit der FlNr. 3777/1 (nördlich des neuen Friedhofs). Dieses Grundstück ist zurzeit als „Parkanlage“ ausgewiesen. Baurecht besteht daher nicht. Die Gemeinde Margetshöchheim beabsichtigt einen Teilbereich des Grundstücks 3777/1 (s. Anlage) der Bebauung zuzuführen. Um eine Bebauung zu ermöglichen, bedarf es der 6. Änderung des Bebauungsplans. Im Rahmen der 6. Änderung soll daher die o.g. Teilfläche als Mischgebiet ausgewiesen werden. Eine Übernahmevereinbarung, der durch die Planung entstehenden Kosten, wird erarbeitet und vollzogen werden. Einstimmig angenommen.   

4    Bebauungsplan Scheckert-Lausrain, Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses HA/890/2021

Einstimmig angenommen.

5    Festsetzung des Stellplatz-Ablösebetrages HA/895/2021

In der letzten Bauausschusssitzung wurde eine Erhöhung des Stellplatz-Ablösebetrages, der durch Beschluss vor über 20 Jahren auf 3.500.- € je Stellplatz festgesetzt wurde, erörtert. Auf Wunsch des Bauausschusses wurden hierzu die umliegenden Gemeinden bzgl. der dort festgesetzten Beträge befragt. Es ergab sich hier eine Preisspanne zwischen 3.500.- € und 6.135 €. Auf die beiliegende Übersicht wird verwiesen. Darüber hinaus wurde auch in dieser Bauausschusssitzung angeregt, eine Stellplatzsatzung zu erlassen, um die Bewirtschaftung von öffentlichem Parkraum und die Pflichten zur Errichtung von Stellplätzen auf den privaten Grundstücksflächen zu regeln. Da hierzu sehr unterschiedliche Regelungsansätze zur Verfügung stehen, wird empfohlen, die wesentlichen Eckpunkte einer Stellplatzsatzung im Rahmen einer Bauausschusssitzung zu beraten und vorzubereiten.  Der Gemeinderat legte einen neuen Wert von 5.000 € fest. Die Thematik führte wenig überraschend zu einer Grundsatzdiskussion beim ruhenden Verkehr - ein Probleme im gesamten Ortsgebiet. Daher wurde angeregt, eine Satzung auf den Weg zu bringen. Wie bei allem, wird dann wieder die Herausforderung bestehen, diese Satzung auch durchzusetzen bzw. zu kontrollieren. In Kürze dazu auch erneut mehr.

6    Gemeinde Veitshöchheim, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost, Teil 2", Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB HA/894/2021

  Im Zuge der Errichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt WÜ 3 / WÜ 21 Veitshöchheim – Gadheim ist das bisherige Erdaushublager auf ein freies Baugrundstück umzusetzen. Für die Zulässigkeit dieses Vorhabens ist eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost, Teil 2“ hinsichtlich der Anforderungen an Lagerflächen erforderlich. Einstimmig angenommen.   

7    Informationen und Termine HA/896/2021  

Folgt.