1 Vorstellung des Ausbaukonzeptes der Deutschen Glasfaser GmbH für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Margetshöchheim
In der Vergangenheit wurden wiederholt Ausschreibungen zur Erschließung des Gemeindegebietes mit hohen Bandbreiten durchgeführt. Aktuell können über die Anbindung der Verteilerkästen (DSLAM) der Telekom mit Glasfaserkabeln 30 – 50 Mbit/s. im Download bereitgestellt werden. Darüber hinaus hatte die Telekom angekündigt, in den nächsten 1-2 Jahren durch „Vectoring“ die Verbindungsgeschwindigkeit auf das Doppelte, also 60 – 80 Mbit/s. anheben zu können. In Gebieten, wie den Baugebieten Zeilweg, Grabenhügel, Langellern und Oberer Scheckert, die durch Vodafone / Kabel Deutschland (Koaxialkabel, CATV) erschlossen wurden, können bis zu 500 Mbit/sec. im Download bzw. 50 Mbit/s im Upload gebucht werden. Mit Glasfaserkabeln erschlossen ist das Baugebiet Birkäcker; in diesem Jahr soll der geförderte Glasfaseranschluss der Verbandsschule folgen. In der Mainstraße zwischen Rathaus und Ludwigstraße wurden Leerrohre für die Breitbandversorgung bis ins Haus verlegt.
Unstrittig ist, dass ausschließlich der Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTH – Fibre To The Home) mit derzeit bis 1 GBit/s Datenraten langfristig zukunftsfähig sein wird, denn in der vorhandenen Infrastruktur dämpft das Kupferkabel zwischen Verteilerkasten und Teilnehmeranschluss die Datenraten je nach Zahl der Anschlussnehmer erheblich. Oft werden die im Vertrag dargestellten Verbindungsraten nicht erreicht.
Die Glasfaser Deutschland GmbH, Borken, ist nun an die Gemeinde Margetshöchheim herangetreten, um die Möglichkeit einer eigenwirtschaftlichen Erschließung des gesamten Gemeindegebietes durch Glasfaser zu prüfen. Die deutsche Glasfaser ist ein privat investierendes Unternehmen und hat inzwischen über 600.000 Anschlüsse in über 300 Gemeinden realisiert. In jüngster Zeit wurden im Bereich Aschaffenburg / Spessart zahlreiche Gemeinden durch Glasfaserkabel erschlossen, im Bereich Würzburg-Land erfolgt nun die weitere Expansion, wie bereits der Tagespresse zu Berichten aus verschiedenen Gemeinden zu entnehmen war.
Voraussetzung der eigenwirtschaftlichen Breitbanderschließung ist, dass im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung mindestens 40 % der Anschlussnehmer bereit sind, Verträge mit der Glasfaser Deutschland abzuschließen. Die Laufzeit des jeweiligen Anschlussvertrages beläuft sich auf 24 Monate. Die monatlichen Anschlusskosten für Internet, Festnetz und Digitalfernsehen beinhalten handelsübliche Tarife.
Im Großteil der bisher geprüften Gemeinden konnte diese Schwelle nach intensiven Werbe- und Informationsmaßnahmen im Rahmen einer Nachfragebündelung erreicht werden. In einer breit angelegten Marketing-Kampagne werden die Bürger vor Ort durch Internet, Kundenbüro, Plakate, Broschüren, Einbindung von Multiplikatoren etc. ausführlich informiert. Wird die 40 % -Grenze innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht erreicht, erfolgt kein Breitbandausbau.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Margetshöchheim soll hierzu in einer „Vereinbarung zur Wegenutzung“ geregelt werden. Auf der Grundlage des § 69 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Deutsche Glasfaser grundsätzlich berechtigt, öffentliche Verkehrswege zu nutzen. Die Vereinbarung regelt unter anderem die Durchführung des Verfahrens zur Bürgerinformation, die technischen Ausbaustandards, die Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die Kostentragung bei späteren Änderungen, die Dokumentation, Übertragung von Rechten sowie die Vertragsdauer. Sie liegt den Sitzungsunterlagen bei.
Im Rahmen der Erörterung in der Nachbargemeinde Erlabrunn wurde gebeten, Erfahrungen aus anderen Gemeinden sowie eine Stellungnahme des Büros Dr. Först einzuholen. Aus den Erfahrungen kann gefolgert werden, dass der Ausbau des Glasfasernetzes grundsätzlich aufgrund der hohen Kosten in geringer Tiefe durch „Trenchingverfahren“ bei ca. 40 cm Tiefe erfolgt. Dieses Verfahren lässt einen sehr schnellen Ausbau zu, was allerdings an die Bauüberwachung der Gemeinden sehr hohe zeitliche Anforderungen stellt. Es wird daher vorgeschlagen, die Bauüberwachung durch externe Beauftragung zu unterstützen, um die Wiederherstellung öffentlicher Verkehrswege bestmöglich garantieren zu können. Die Stellungnahmen und eine Referenzliste liegen ebenso bei. Die Glasfaser Deutschland GmbH gibt an, nach einer Werbephase von Kunden, in ca. 1,5-2 Jahren das Projekt umsetzen zu können.
Die Gemeinde wird in Kürze noch einen alternativen Anbieter zum Gespräch einladen.
2 Neubau des Mainstegs, Förderverfahren, Zulassung der Ausschreibung
Für die Zulassung der Ausschreibung ist gem. der getroffenen Vereinbarung mit dem Wasserstraßenneubauamt die Zustimmung der Gemeinde Margetshöchheim erforderlich. Die zugesandten Ausschreibungsunterlagen wurden inzwischen in Abstimmung mit der Gemeinde Veitshöchheim geprüft.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens nach BayGvFG wurden schließlich von der Regierung von Unterfranken Bedenken wegen Abweichungen hinsichtlich standardisierter Bauweisen vorgebracht. Hierbei wurde als wesentlicher Punkt die geplante Aufbringung eines Fahrbahnbelages OS-F als Dünnschichtbelag im Rahmen einer intensiven Besprechung erörtert.
Die Regierung von Ufr. vertrat hier die Auffassung, dass ein herkömmliches Belagssystem mit Schutzschicht und Asphaltbelag deutlich dauerhafter und wesentlich weniger verschleißanfällig sei als der in der Ausschreibung vorgesehene Dünnschichtbelag. Dieses System lässt sich jedoch aufgrund des deutlich höheren Eigengewichtes und der erforderlichen Randausbildung in der geplanten filigranen Brückenvariante nicht realisieren.
Der beauftragte Planer, Herr Linden (SBP) wies darauf hin, dass der geplante Dünnschichtbelag seit Jahrzehnten im Brückenbau sowie auch in Parkhäusern Anwendung findet und die Bedenken der Regierung von Ufr. nicht bekannt seien.
Im Rahmen der Besprechung wurde auch von der Gemeinde gewünscht, dass das Risiko eines vorzeitigen Verschleißes vom WNA mitgetragen wird und eine Zusage erfolgt, sich innerhalb von 11 Jahren nach Fertigstellung anteilmäßig an den Sanierungskosten zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung wurde vom WNA jedoch bereits abgelehnt.
Weiterhin wurde das Büro SBP gebeten, Referenzen bereits ausgeführter Brückenbauwerke mitzuteilen. Die Referenzen wurden bei vier Brücken stichprobenweise geprüft, wobei insbesondere die Erfahrungen bei vergleichbaren Brücken eingeholt wurden. Mit Ausnahme der Seebrücke in Sassnitz ergaben die Rückfragen keinen erhöhten Verschleiß durch bestimmungsgemäße Nutzung. Auf der Fuß- und Radwegbrücke in Sassnitz sind sich jedoch nach 13 Jahren die Schäden derart umfassend, dass ein komplett neuer Fahrbahnbelag aufgebracht werden muss.
Die Bedenken scheinen damit ausgeräumt, da Kommunen vergleichbarer Lage etwa am Neckar gute Erfahrungen mit dem PLanungsbüro gemacht haben.
So einstimmig zur Kenntnis genommen.
3 Erlass einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB BV/946/2020
In der Beratung vom 16.04.2019 wurde beschlossen, zum vorliegenden Antrag für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 4679 eine Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg einzuholen.
Es bestehen aus Sicht des Landratsamtes keine grundsätzlichen Vorbehalte, zumal bei diesem Grundstück die Erschließung durch Straße, Wasserversorgung und Kanalisation bereits vorhanden ist und eine direkte Anknüpfung an den bebauten Bereich besteht.
Der Bauausschuss hat daher in der Sitzung am 23.05.2019 empfohlen, ein Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung einzuleiten, sofern der Eigentümer sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten zu tragen. Weiterhin sollte die geplante Bebauung im Grundriss dargestellt werden und ggf. die Verkehrssicherungspflicht angrenzender Waldbesitzer geklärt werden.
Das Grundstück Fl.Nr. 4679 wurde inzwischen geteilt. Auf den beiden Teilflächen soll jeweils ein Einzelhaus errichtet werden. Eine Darstellung des geplanten Baukörpers auf der westlichen Teilfläche Fl.Nr. 4679/1 liegt vor.
Die grundsätzliche Zusage der Eigentümer zur Kostenübernahme liegt ebenfalls vor. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wäre nach Anforderung eines Kostenangebotes noch zu regeln.
Die Verkehrssicherungspflicht angrenzender Waldbesitzer wäre ggf. im Verfahren zu klären, indem der Eigentümer des Baugrundstückes entweder eine Haftungsverzichts- und Freistellungserklärung unterzeichnet oder eine öffentliche-rechtliche Baulast zugunsten des Waldbesitzers durch Grunddienstbarkeit sichert. Zudem soll geprüft werden, ob ein Baugebot auf das Grundstück angesetzt werden kann.
So einstimmig beschlossen.
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Mischgebiet an der Einfahrt "Zeilweg"
Für das genannte Areal liegen verschiedene Ideen vor, die es dezent auch mit den Umgebungsflächen (Natur, Wohnbebauung) in Einklang zu bringen gibt: eine Reservefläche für ein neues Feuerwehrhaus (mittel- bis langfristig), ein Streuobstzentrum, Gewerbeflächen für Büros. Grundsätzlich zeigte sich der Gemeinderat offen für alle Belange und deren Realisierung, da alle Anliegen für die Gemeinde von Bedeutung sind. Grundsätzlich gilt jedoch beim Landratsamt bis zu nächsten Sitzung zu prüfen, ob die Projekte mit der Wasserschutzverordnung kompatibel sind, bevor der Bebauungsplan aufgestellt werden kann.
5 Feuerwehrbedarfsplan, Zustimmung zum Bericht HA/674/2020
So einstimmig beschlossen.
6 Neuer Friedhof - Ertüchtigung der Zaunanlage als Doppelstabmattenzaun
Da bereits vor einiger Zeit mehrere Fälle von Wildschwein Sichtungen am neuen Friedhof bekannt wurden, wurde das Techn. Bauamt gebeten sich ein Bild der Zaunanlage am neuen Friedhof zu machen. Im rückwärtigen Bereich des Friedhofes grenzt dieser an die Fläche der Deutschen Bahn an. Dort verläuft ein Bachlauf zum Abführen des anfallenden Oberflächenwassers. Dieser dient den Wildschweinen zum Suhlen. An einigen Stellen ist der bestehende Maschendrahtzaun bereits eingedrückt und weißt Schäden auf. Bisher wurden nur provisorische Lösungen zur Sicherung umgesetzt. An der östlichen Seite des Friedhofes wurden bereits Doppelstabmatten verbaut. Der künftige Zaun soll den bestehenden optisch aufgreifen. Zur Sicherung gegen Wildschweine sollen Aluminiumbleche als Unterkriechschutz auf der westlichen Hangseite angebracht werden. Das Techn. Bauamt wurde gebeten die Arbeiten zur Ertüchtigung der Zaunanlage auszuschreiben. Hierzu wurden in einer beschränkten Ausschreibung 4 Bieter aufgefordert ein entsprechendes Angebot abzugeben. Im Zuge der Arbeiten soll entschieden werden ob ein Teil der Friedhofsfläche abgegrenzt werden soll. So einstimmig beschlossen.
7 Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen
Einstimmig beschlossen.
8 Anpassung des Zinssatzes für die Sonderrücklagen der kostenrechnenden Einrichtungen
Einstimmig beschlossen.
9 Informationen und Termine HA/671/2020
- ADFC: Stellungnahme Stegabgang
- Termine: 27.02.: Bauausschuss; 29.02.: Umweltausschuss; 03.03.: SoKuSport-Ausschuss, Terminabsprache