Bericht von der Gemeinderatssitzung am 12.09.2023

1 Bauleitplanung - BPlan Scheckert-Lausrain, aktueller Sachstand und Auswirkungen des
Urteils des BVerwG v. 18.07.2023

Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts verstößt § 13b BauGB gegen geltendes europäisches Recht, insb. gegen umweltrechtliche Bestimmungen. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass der Anwendungsvorrang von Europarecht vor Bundesrecht gilt, wurde die Anwendbarkeit des § 13b BauGB ausgesetzt.
Der Bebauungsplan Scheckert-Lausrain wurde bisher gem. § 13b BauGB entwickelt. Das Bauleitverfahren im Rahmen des § 13b BauGB kann nach dem Urteil nicht fortgesetzt werden. Die wiederholte öffentliche Auslage wurde deswegen gestoppt und nicht vollzogen.
Seit dem Urteil befindet sich die Gemeinde im stetigen Austausch mit dem Landratsamt Würzburg und den sonstigen Fachstellen (u.a. Bayerischer Gemeindetag), um das weitere Vorgehen bestimmen zu können.
An dieser Stelle ist bereits anzumerken, dass auch eine „schnellere“ Bauleitplanung zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre, da entsprechende Bebauungspläne auch rückwirkend – nach entsprechender Bekanntmachung – für nichtig erklärt werden könnten.
Voraussichtlich ist das bisherige Bauleitverfahren in ein sog. Regelverfahren zu überführen, welches zur Folge hätte, dass dies bisher nicht durchgeführten Verfahrensschritte, welche aufgrund § 13b BauGB nicht angewendet werden mussten, nachzuholen wären.
Über den Zeit- und Kostenrahmen kann daher zum heutigen Tag keine seriöse Abschätzung gemacht werden, insb. deswegen nicht, da ggf. der Bundesgesetzgeber regulativ eingreifen könnte, um den von ihn verursachten Missstand zu beseitigen.
Margetshöchheim ist längst nicht die einzige Gemeinde, die von diesem Urteil betroffen ist. Alleine im Landkreis Würzburg sind fünf Gemeinden tangiert. Die Verzögerung des Prozesses ist in mehrfacher Weise ärgerlich, zum einen, da der Bedarf nach Wohnraum - eben auch nach sozial gefördertem - groß ist, zum anderen weil gewiss die Kosten der Bauwerber wie auch der Gemeinde bei der Herstellung des Baugebietes keineswegs geringer werden dürften.
2 Sanierung Frankenstraße - Vergabe von Tiefbauleistungen
Wurde einstimmig angenommen.
3 Barrierefreier Ausbau Haltestelle Bachwiese - Vergabe von Tiefbauleistungen
Wurde einstimmig angenommen. Es ist sehr erfreulich, dass der barrierefreie Ausbau nun in Kürze startet. Da dieselbe Baufirma wie bei TOP 2 aufgrund des kostengünstigsten Angebots den Zuschlag erhielt, erhofft sich die Gemeinde positive Synergie-Effekte.
4 Dorfstraße Wegeverbindung - Vergabe der Straßenbauarbeiten
So einstimmig angenommen - siehe auch: https://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/durchgang-dorfstr-pointstr-vergabe-der-baumassmahmen-steht-an
5 Dorfstraße Wegeverbindung - Vergabe der Natursteinarbeiten
Einstimmig angenommen.
6 Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2024 | Beschlussfassung
Man einigte sich darauf den Bedarf für die Beplanung des Klosterareals auf 50.000 € anzuheben und hofft auf einen raschen Abschuss des Kaufs des Areals.
7 ILE - Weiterführung der ILE Kooperation | Beschlussfassung
Aufgrund der Förderung der Kooperation und positiven Ergebnisse dieser Kooperation stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
8 Bauhof - ILE, Bauhofkooperationskonzept, Grundsatzbeschluss zur Teilnahme |
Beschlussfassung

Folgt getrennt.
9 Informationen und Termine
Informationen zu diesem, häufig recht umfangreichen Punkt reichen wir in Kürze nach.