1 Neubau des Mainstegs, Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt über den Betrieb und die Unterhaltung des neuen Mainstegs
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt (WSA) hat eine Verwaltungsvereinbarung über den späteren Betrieb und die Unterhaltung des neuen Mainstegs vorgelegt. Die Vereinbarung wurde geprüft und zu den Punkten Nr. 18 (Schneeräumung im Winterdienst) sowie Nr. 30-31 (Unterhaltspflicht für Flächen in Veitshöchheim Änderungswünsche eingebracht.
Zur Regelung des Winterdienstes hat das WSA inzwischen mitgeteilt, dass von der Regelung, dass Schnee und Eis in die Wasserstraße eingebracht werden dürfen, nicht abgewichen werden könne, da dies in den entsprechenden Richtlinien so festgelegt sei.
Zur Unterhaltspflicht von Flächen in der Gemeinde Veitshöchheim wurde die Unterhaltspflicht auf direkt vom Baukörper überlagerte Fläche reduziert. Bezüglich dieser Flächen hat auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Margetshöchheim und Veitshöchheim eine entsprechende Abstimmung stattgefunden, in der besprochen wurde, dass die Gemeinde Veitshöchheim den Unterhalt der Geländeflächen unterhalb und neben dem Mainsteg eigenverantwortlich übernehmen sollte. Ein entsprechender beiderseitiger Beschluss könnte der bestehenden Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden.
Der vorliegende Vertragsentwurf enthält noch alle im Änderungsmodus vom WSA eingearbeiteten Änderungen und wird entsprechend des Beschlusses neu ausgefertigt. So einstimmig beschlossen. Genaueres zum weiteren Vorgehen beim Mainsteg folgt.
2 Spielplatz Baugebiet Zeilweg, Information zum Stand der Planungen HA/646/2019
Bzgl. des Spielplatz Zeilweg traf der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für den alten, aber aktuell nicht nutzbaren Standort, wo aktuell die Container der Kinderkrippe stehen. Damit sind die anderen beiden potentiellen Standorte (an der Schule - nicht im gemeindlichen Besitz und auch nicht erwerbbar; an der Spargelhütte - emissonsreich und verkehrsmäßig problematisch) aus dem Rennen und werden nicht beplant. Eine Vergabe einer konkreten Planung am festgelegten Standort wurde jedoch zurückgestellt. Zunächst braucht es denn einen Grundsatzbeschluss über den zukünftigen Standort von Kindergarten und Kinderkrippe bzw. deren Erweiterungen auf dem Gelände, um dann den Spielplatz genau beplanen zu können. Die CSU favorisiert aus zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Gründen eine Erweiterung am bestehenden Standort. Von Seiten der SPD wurde der Standort Klostergelände ins Gespräch gebracht, welcher gewiss einen nostalgischen Charme im Altort hat, aber aktuell leider immer noch nicht im Eigentum der Gemeinde ist und damit nicht zur Verfügung steht - fern jeglicher Planungen bzgl. der Machbarkeit. Dieser Grundsatzbeschluss bzgl. Kindergarten und Kinderkrippe, welche bereits intensiv bei diesem Tagesordnungspunkt diskutiert wurde, wird nun in Kürze beschlossen. Zur Diskussion in Kürze mehr. Bzgl. der konkreterer Planungen des Spielplatzes, die alle Fraktionen als dringlich erachten, bedeutet dies ein weiteren Aufschub, bis Näheres mit KIndergarten und Kinderkrippe beschlossen ist.
3 Sanierung des Hochbehälters Hochzone - Genehmigung des Nachtrags NA02 Gefälledämmung
Für die Sanierung des Hochbehälters Hochzone liegt das 2. Nachtragsangebot der Firma GSB Haungs vor.
Das vorliegende Angebot beinhaltet den Einbau einer Gefälledämmung oberhalb der Wasserkammerdecke.
Die Gefälledämmung ist notwendig um das anfallende Oberflächenwasser das oberhalb der Kammerdecken anfällt abzuleiten.
Da das Ingenieurbüro sowie das Techn. Bauamt vor Beginn der Arbeiten, gem. den vorhanden Bestandsplänen davon ausgegangen sind, dass vor Ort im Bestand ein Gefälle von min. 1% anzutreffen sei, war diese Position vorab nicht eingeplant.
Das Ingenieurbüro Jung sowie die ausführende Firma GSB Haungs wurden gebeten Alternativen zu prüfen.
Die Alternative eines Gefälleestrichs wurde ebenso geprüft und gewertet.
Jedoch wäre diese Variante rund 7.500,00 € brutto teurer als die Variante Gefälledämmung.
Die Arbeiten sehen das Entfernen des schadhaften Bitumenanstrichs sowie das Verlegen der Dämmung vor.
Das Nachtragsangebot der Firma GSB Haungs beläuft sich nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Jung auf 27.498,44 € brutto.
Aufgrund der Lieferzeiten sowie der Dauer der Arbeiten ist eine zeitnahe Beauftragung sinnvoll, da die anstehenden Arbeiten zur Wiederverfüllung stark wetterabhängig sind.
Dies könnte sonst zur Folge haben, dass die Rückverfüllung und die Abdichtung erst kommendes Jahr ausgeführt werden können.
Bzgl. des verwendeten Materials gab es Nachfragen auf dessen Güte und Verwendung bei Referenzbauwerken. Vorbehaltlich der Klärung soll der Bauauschuss in seiner Sitzung den Beschluss finalisieren,
4 Kommunalwahl 2020, Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Gemäß Art 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den Wahlleiter für Gemeindewahlen. Zum Wahlleiter kann nicht berufen werden, wer für die jeweilige Wahl als bewerbende Person aufgestellt worden ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Gemeinderat beschloß einstimmig, Frau Daniela Kiesel als Wahlleiterin zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 zu bestellten. Als Stellvertreter der Wahlleiterin wurde der 2. Bürgermeister Peter Etthöfer bestellt.
5 Verkehrsangelegenheiten, Überwachung des fließenden Verkehrs HA/651/2019
Nicht nur der ruhende, sondern auch der fließende Verkehr sorgt in Margetshöchheim in der Bevölkerung wie im Gemeinderat für berechtigte Kritik, da sich Einzelpersonen immer wieder gesetzlichen Vorgaben wiedersetzen und mit Blick auf den fließenden Verkehr eine immense Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern in Kauf nehmen, Aus den Reihen des Gemeinderates wurde bei verschiedenen Anlässen in der Vergangenheit die Einführung einer Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr angeregt. Im vergangenen Jahr wurde in den benachbarten Gemeinden Erlabrunn und Zell am Main die Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr eingerichtet. In Zell wurde hierzu ein Zweckverband gegründet, der die verwaltungstechnischen Arbeiten für die Ahndung von Verstößen übernimmt. Eine Kostendeckung aus Einnahmen ist erfahrungsgemäß nicht gegeben.
Zur Einführung von Überwachungsmaßnahmen wären zunächst Untersuchungen hinsichtlich vorhandener Verkehrsgefährdungen und möglicher Unfallschwerpunkte durchzuführen.
Es soll daher geklärt werden, ob der Gemeinderat einen entsprechenden Handlungsbedarf sieht und weitergehende Untersuchungen mit dem Ziel der Überwachung des fließenden Verkehrs eingeleitet werden sollen.
Für eine Verkehrsüberwachung wie in Erlabrunn eingeführt entstünden der Gemeinde Kosten von ca. 25.000 Euro bei dem entsprechenden Anbieter, der an einmal festgelegten Standorten regelmäßig Kontrollen durchführen würde, v,a. an neuralgischen Punkten etwa an der Schule oder am Ärztehaus. Leider sind die Kontrollpunkte nicht veränderbar. So hat sich in der Praxis in Erlabrunn gezeigt, dass sich Kontrollmessungen an den rasch bekannten Standorten in Windeseile via diverser Medien verbreiten, so dass Autofahrer gewarnt sind, punktuell sich an das Tempolimit halten, jedoch damit der Effekt einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung nicht eintritt. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat, der einträchtig die Verkehrspraxis rügte und zu mehr Rücksichtnahme appellierte, zunächst weitere Messgeräte anzuschaffen, wie sie schon im an verschiedenen Stellen im Ort eingesetzt wurden. Diese sollen nun vermehrt Einsatz finden, um sich ein Bild über die Lage zu machen. Die Gemeinde erwägt weiterhin, in Kürze Verkehrskontrollen einzuführen.
6 Anträge, Antrag der SPD-Fraktion zur Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde HA/650/2019
Die SPD-Fraktion beantragt, ähnlich der Berichterstattung in Veitshöchheim einen „Margetshöchheim Blog“ einzurichten, in welchem sich Bürger neutral über das Geschehen im Ort, insbesondere über Angelegenheiten des Gemeinderates und der Vereine informieren können.
Die wird mit der höheren Aktualität und dem umfassenderen Informationsgehalt gegenüber der Tagespresse und der Homepage begründet.
Dem Antrag wurde grundsätzlich zugestimmt, falls eine geeignete Person für die Aufgabe gefunden wird. Konform war man in der Meinung, dass es vor allem auf Aktualität und das Material ankomme, welche die Person etwa von den Vereinen zur Verfügung gestellt bekommt. Zudem war man sich einig, die Berichterstattung über die bestehende Gemeindewebsite - oder an dieser angelehnt - zu publizieren und vor allem keine großen Kosten für die Programmierung des"Blogs" entstehen zu lassen.
7 Informationen und Termine
- Holzablage in der Bachwiese
- Feuerwehrbedarfsplan liegt vor, wird in einer nächsten Sitzungen behandelt.
- Wortmeldungen Bürgerversammlung: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/buergerversammlung-informationen
- Neuer Termin: Neujahrsempfang: 19.01.2020!
- Sitzungstermine 2020 festgelegt - Bekanntgabe demnächst
- Termine: SoKuSport: 22.11.; Bauausschuss: 26.11.; Umweltausschuss: 29.11.; nächste Gemeinderatssitzung bereits 03.12.!