Bericht von der Gemeinderatssitzung am 13.10.2020

0   Gegenstellungnahme der MM zur Gegenstellungnahme der Gemeinde gegenüber des Flugblatts gegen die Ansiedelung von Bürogebäuden im Bereich der Einfahrt Nord ("Spargelhütte")

Bürgermeister Waldemar Brohm erklärt, dass die Stellungnahme zwar vor dem Druck im Gemeindeblatt an alle drei Fraktionen mit der Bitte um Rückmeldung gegangen sei. Er bedauert aber, dass es zeitlich alles recht knapp vor der Drucklegung erfolgte und so offensichtlich zu wenig Zeit blieb, um Rückmeldungen einzuarbeiten. Die MM erklärt darauf, dass das Flugblatt keine wesentlichen Fehler enthielte. Sie äußert Bedenken bzgl. Baumaßnahmen in diesem Gebiet wegen des Grundwasserschutzes. Prinzipiell stellt die MM heraus, dass man einem konstruktiven Miteinander im Gemeinderat interessiert sei und nun "einen Strich" unter die Sache machen möge. Gerade diesem letzten Punkt möchten wir uns ausdrücklich anschließen - siehe: http://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/sommerpause-im-gemeinderat

Bzgl. der angesprochenen möglichen Baumaßnahmen möchte die CSU herausstellen, dass bisher nur eine Bauvoranfrage besteht, welche die CSU grundsätzlich unterstützt, da wir zum einen den Bau eines Streuobstzentrum für die Förderung unserer Streuobstwiesen vorantreiben wollen, zum anderen das Ansinnen von Gewerbetreibenden gerne unterstützen und diesem eine Option bieten wollen. Eine Bauvoranfrage kann freilich in unseren Augen nur dann konkret werden, wenn keine ökologischen Einwände bestehen und unsere Wasserversorgung nicht gefährdet ist. Siehe hierzu unsere Stellungnahme: http://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/zum-thema-bauvoranfrage-fuer-die-errichtung-eines-streuobstzentrums-und-buerogebaeudes

1    Jahresrechnung 2019-Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen-Feststellung der Jahresrechnung-EntlastungFV/254/2020

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Simon Haupt berichtete von der Kassenprüfung am 22.09.2020 und stellte heraus, dass die finanziellen Angelegenheit der Gemeinde alle einwandfrei geführt wurden, so wie es in den vergangenen Jahren stets der Fall gewesen war. Somit ergeht großer Dank und großes Lob an den Kämmerer der Gemeinde. Verschiedene geringfügige Kostenüberschreitungen seien nun zu genehmigen. 1,2 Mio Euro würden dem Vermögenshaushalt und 486.000 Euro den Rücklagen zugeführt werden. Es sei keine Neuverschuldung notwendig gewesen, doch sei hinreichend bekannt, dass die Gemeinde große Projekte angehe und angehen müsse, so dass sparsames Haushalten gefragt sei. Zudem müsse corona-bedingt die steuerliche Großwetterlage im Blick behalten werden, welche gewiss auch Folgen für den Gemeindehaushalt habe, wenn Zuschüsse und Umlagen geringer ausfallen werden. Zwar seien die Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde nicht gesunken, jedoch hätte die Einkommenssteuer nachgelassen. Dem Urteil schlossen sich die anderen Fraktionen an. Die Haushaltsüberschreitungen wurden einstimmig genehmigt, ebenso die Jahresrechnung und der Entlastung zugestimmt.

2    10. Änderungssatzung zur der Beitrags-und Gebührensatzung der WasserversorgungFV/258/20203

Da die Rücklagen aufgebraucht sind, jedoch gewisse Mehrausgaben zum Grundwasserschutz getätigt werden müssen, steigt der Wasserpreis zum 01.01.2021 auf 2,02 € für den Kubikmeter. Das ist gewiss bedauerlich, jedoch liegt der Wasserpreis in Margetshöchheim dennoch weiterhin unter dem Durchschnitt. So einstimmig angenommen.

3    Änderungssatzung zur Beitrags-und Gebührensatzung der EntwässerungssatzungFV/259/2020

Aufgrund des Ablaufs des vierjährigen Kalkulationszeitraums waren die Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Kostensteigerungen sind in fast allen Bereichen zu verzeichnen, insbesondere die Umlage an den Abwasserzweckverband steigt deutlich an.

Ausschlaggebend für die sich ergebende deutliche Gebührenerhöhung ist jedoch der Stand der Sonderrücklage der von damals + 164.000 € auf voraussichtliche – 50.000 € zum Jahresende zurückgegangen ist.

Auch hier steigen die Kosten in Zukunft leider. 2,41 € beträgt der Wert für den Kubikmeter Schmutzwasser, beim Regenwasser ist 0,32 € pro Kubikmeter. Sie liegen aber noch niedriger als im vorletzten Kalkulationszeitraum und niedriger, wenn man in andere Gemeinden schaut - siehe Zell am Main. So einstimmig angenommen.

4    Bebauungsplan "Scheckert-Lausrain", Erweiterung des BaugebietesBV/061/2020

Nach der Durchführung der Einzelerörterung mit den Grundstückseigentümern wird vorgeschlagen, das Baugebiet „Scheckert-Lausrain“ geringfügig in Richtung Norden zu erweitern. Dies beinhaltet folgende Bereiche:

  1. Einbeziehung der Restflächen der in Nord-Südrichtung verlaufenden Grundstücke im westlichen Baufeld (ca. 650 – 700 qm),
  2. Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 4572 (1.019 qm) und 4572/1 (418 qm).

Begründung:

Zu 1) Die in Nord-Südrichtung verlaufenden Einzelgrundstücke befinden sich bisher zu 80 % im Baugebiet. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn kleine Restflächen nach der Umlegung im Eigentum der Grundstückseigentümer verbleiben, zumal dies die für lange Zeit letzte Möglichkeit einer Baugebietsausweisung bleiben wird.

Zu 2) Hierzu liegt ein Antrag auf Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 4572/1 vor.

Zur Abrundung des Baugebietes und für eine sinnvolle Planung von Erschließungsanlagen (Grundstückszuschnitte, Planung von Straßen und Ableitung von Oberflächenwasser) ist es zweckmäßig, auch das angrenzende Grundstück Fl.Nr. 4572 einzubeziehen.

Im Bauleitverfahren kann geklärt werden, ob Belange der Waldbewirtschaftung oder des Naturschutzes zur Einbeziehung dieser beiden Grundstücke berücksichtigt werden müssen.

Allgemein ist zu berücksichtigen, dass nach der Biotopkartierung verschiedene, kleinere Flächen im Baugebiet als schützenswert eingestuft werden und somit der Bebauung entzogen werden.

Hierzu soll auf der Grundlage eines ersten Bebauungsplanentwurfes ein Vorgespräch mit dem Landratsamt Würzburg zur Klärung naturschutzrechtlicher Belange geführt werden. Für diesen Abstimmungstermin ist eine artenschutzrechtliche Überprüfung des Baugebietes zweckmäßig, bei der die genannten Erweiterungsflächen einbezogen werden sollten.

So mit 11 gegen 4 Stimmen angenommen.

Siehe auch: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/baugebiet-scheckert-lausrain-naechste-schritte

5   Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen nach dem BayKiBiGHA/756/2020

Die Gemeinde Margetshöchheim ist für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zuständig (Art. 5 Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz „BayKiBiG“). Sie trägt Verantwortung für die Planung und Finanzierung der hierfür erforderlichen Betreuungsangebote (Sicherstellungsgebot).

Der Gemeinderat wurde letztmals im November 2018 über den aktuellen Stand des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen informiert. Die vorliegenden Zahlen wurden mittlerweile auf der Grundlage der örtlichen Entwicklung aktualisiert und liegen den Sitzungsunterlagen bei.

Wie bereits sich im letzten Bericht abgezeichnet hatte, macht die Entwicklung der Kinderzahlen die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit zusätzlicher Kindergarten- und Krippenplätze erforderlich. Insbesondere durch Zuzug ist seit 2015 ein deutlicher Anstieg bei den Kinderzahlen festzustellen; dies wird sich durch Ausweisung eines neuen Baugebietes und den Bezug einer Größeren Wohnanlage in Gebiet „Oberer Scheckert“ fortsetzen.

Zurzeit sind 4 Gruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen“ für Kinder von 3-6 Jahren genehmigt, weiterhin wird eine Kinderkrippe in 3 Gruppen zu je max. 12 Kindern unterhalten.

Von den 4 Regelgruppen befinden sich 2 Gruppen in Ausweichräumen (Turnraum und Schule); die Kinderkrippengruppen befinden sich in den Containergebäuden (2 Gruppen) bzw. im Haupthaus.

Auf der Grundlage des vorliegenden Berichtes und der sich hieraus ergebenden mittel- bis langfristigen Entwicklung der Kinderzahlen erkennt der Gemeinderat der Gemeinde Margetshöchheim die Bedarfsnotwendigkeit von 150 Kindergarten – und 48 Krippenplätzen (bisher 100 Kindergarten- und 36 Krippenplätze) gem. Art 7 BayKiBiG an.

So einstimmig beschlossen.

Dazu siehe auch: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/zu-kindergarten-und-kinderkrippe

In Kürze findet mit der Diözese Würzburg als Träger ein bereits lange geplantes, jedoch aufgrund von Corona aufgeschobenes Gespräch statt, um die Angelegenheit der Krippensanierung und Kita-Erweiterung  sowie der Trägerschaft zu klären. Ebenso wird es um den Kauf des Klosterareals gehen.

6    Wanderkonzept des Zweckverbandes Naherholung, WanderwegebetreuungHA/757/2020

Der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg schlägt vor, die Betreuung der Wanderwege im Verbandsgebiet zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere die systematische Beschilderung nach einheitlichen Kriterien sowie die Zustandskontrollen.

Den Wegeunterhalt sowie weitere Aufgaben verblieben bei den Gemeinden. Betroffen davon ist der Zweiufer-Wanderweg. Als Betreuer erklärten sich aus jeder Fraktion eine Person bereit.

Siehe auch: https://www.zweiuferland.de/entdecken/panoramaweg-informationen/panoramaweg

Lohnt sich. Wir haben schon ein paar Mal darauf hingewiesen.

7   Informationen und Termine HA/749/2020

Bzgl. des sehr ausführlichen Tagesordnungspunkts mit vielen kleinen Unterpunkten berichten wir am Wochenende gesondert.