1 Sanierung der Kinderkrippe, Vorstellung Finanz- und Zeitplan HA/922/2022
Der gewiss spannendste Punkt der Sitzung betraf die seit Jahren angestrebte, jedoch vor Gericht ausgefochtene Sanierung der maroden Kinderkrippe. Planungen hinsichtlich der Sanierung der Kinderkrippe sind nun finalisiert worden, sodass zum einen ein Kosten- als auch Zeitrahmen definiert wurde, innerhalb welches die Sanierung abgeschlossen werden soll. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf 934.000 € (brutto). Hiervon wurden bereits Kosten in Höhe von ca. 42.000 € (brutto) beglichen, sodass weiterhin ausstehende Kosten in Höhe von ca. 893.000 € (brutto) bestehen. Die ersten Arbeiten sollen gem. vorliegendem Zeitplan in der KW 18 begonnen werden und die Sanierung 03/2023 abgeschlossen sein. Der Betriebsträger des Krippe, die Kirche, hat nun nach langen Verhandlungen angeboten, die zu erwartenden Mehrkosten der Sanierung, welche nicht durch das noch ausstehende Gerichtsurteil abgedeckt werden, hälftig zu übernehmen. Bei der Gemeinde verbliebe damit die andere Hälfte. Offen ist noch, wie die aufgelaufenen Container-Kosten für die Unterbringung der Kita-Gruppen abgebildet werden. Jedoch wird die Gemeinde wohl auch hier an einem Teil hängen bleiben. In der lebhaften Diskussion wurde von allen Fraktionen vollkommen zurecht dies kritisiert, doch besteht auch bei einem maximal erfolgreichen Ausgang des Prozesses keine Aussicht auf vollständige Kostenübernahme, wie der Rechtsvertreter des Betriebsträgers ausführte. Für juristische Laien ist dies oft unverständlich, doch wird es am Ende keine absolute Gerechtigkeit geben, so dass die Gemeinde unverschuldet - genauso wie der Betriebsträger übrigens (!) - diese Kröten Schlucken muss - freilich aber am Ende zum Wohle der Kinder und deren Eltern. Dem schloss sich der Gemeinderat am Ende einstimmig an.
2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan Birkäcker (1. Änderung) - Billigung des Entwurfs HA/929/2022
Die 1. Änderung sieht vor, dass eine private Grünfläche in einen Bauplatz umgewandelt wird und somit die gleichen Festsetzungen des Bebauungsplans unterliegt, die bereits für die umliegenden Grundstücke festgesetzt wurden. Eine inhaltliche Veränderung der Festsetzungen findet nicht statt. Mit 12-0 angenommen.
3 Förderprogramm "Sirenen" - Ertüchtigung der Altanlagen BV/284/2022
Aufgrund der schlimmen Ereignisse im Ahrtal, sieht die Bundesregierung dringenden Nachholbedarf in der systematischen Aufrüstung der Bevölkerungswarnung. Hierzu hat die Regierung ein Sonderförderprogramm für die Ersatz- bzw. Beschaffung von Sirenen, ins Leben gerufen. Das Förderprogramm sieht vor Gemeinden finanziell, beim Austausch alter Sirenen und / oder Neuanschaffung von Sirenen, zu unterstützen. Gefördert werden Sirenen in Form von Dach- oder Gebäudemontagen mit bis zu 10.850,00 € brutto. Mastsirenen mit bis zu 17.350,00 € brutto. Ebenso wird der Austausch der Sirenensteuergeräte alleine mit bis zu 1.000,00 € unterstützt. Die Gemeinde Margetshöchheim besitzt derzeit drei Sirenen. Die Sirenenstandorte sind … - Falkenstraße - Untere Steigstraße - Würzburger Straße Aufgrund Ihrer einheitlichen Verteilung über den Ort und die Alarmierung der Feuerwehr mittels „Piepser“ erscheinen diese Standorte als ausreichend. Um jedoch eine verlässliche Aussage über die Abdeckung zu erhalten wird derzeit noch erörtert ob eine Schallpegelmessung für den Ort Margetshöchheim vorliegt. Gegebenenfalls ist diese nachzuholen oder neu zu erstellen. Im Zuge der diesjährigen Überprüfung und Wartung der Sirenen wurde die ausführende Firma, die auch spezialisiert auf die Errichtung von Warnsystemen ist, gebeten die Umrüstung bzw. den Austausch der Sirenen zu prüfen und ggf. ein Angebot hierfür zu unterbreiten. Ein erstes wertbares Angebot für den Austausch liegt der Gemeinde somit vor. Um im Zuge der Förderung keine Förderschädlichkeit zu erzeugen, fordert die Verwaltung weitere Angebote ein. Im aktuell vorliegenden Angebot sind derzeit nicht die Kosten für einen Abbruch und eine anschließende Erneuerung enthalten. Das Angebot beinhaltet lediglich die Kosten für den reinen Austausch. Sollte eine Versetzung explizit gewünscht sein, müssten die Kosten sowie das Angebot aktualisiert werden. Derzeit wird der vorläufige Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Unterfranken erwirkt. Ein exaktes Ausführungsdatum kann jedoch nicht festgelegt werden, da sogar die Regierung von Unterfranken in Ihrem Rundschreiben an die Kommunen darauf hingewiesen hat, dass der kurze Zeitraum des Förderprogramms zu einer Überlastung der Anbieter führt. Einstimmig angenommen.
4 Jahresleistungsverzeichnis - gemeindliche Tiefbauarbeiten BV/287/2022
Einstimmig angenommen, auch wenn die Kosten hier, wie im gesamten Baugewerbe, leider steigen.
5 Kindergarten Margetshöchheim - Netzanschluss Strom BV/277/2022
Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.01.2022 wurde die Verwaltung gebeten das vorgelegte Angebot des örtlichen Stromversorgers, für den Netzanschluss der bestehenden Kindergartencontainer, erneut und eingehend zu prüfen. Um eine Abschätzung der Absicherung für die Kindergartenanlage zu erhalten, wurden angrenzende Nachbargemeinden zu Ihren betriebenen Anlagen befragt. Hierzu meldeten sich zwei Gemeinden kurzfristig zurück und gaben diesbezüglich Auskunft. In den meisten Fällen reicht eine Absicherung bis 63 oder 80 Ampere aus. Da die Containeranlage jedoch mit Strom beheizt wird, sieht die Verwaltung einen erhöhten Strombedarf der entsprechend zu sichern ist um die Heizungen gleichzeitig betreiben zu können. Die max. mögliche Absicherung aus dem Ortsnetz der Niederspannung beträgt rund 100 Ampere. Die Verlegung der Leitung könnte von der Friedensstraße aus erfolgen und sorgt dadurch auch für verringerte Baukosten. Die Baukosten für die Verlegung eines 63, 80 oder 100 Ampere Anschlusses sind dabei identisch. Lediglich die Absicherung und der entsprechende Baukostenzuschuss verändern den Gesamtbetrag minimal. Gegebenenfalls könnten Kosten eingespart werden, sollten die Arbeiten durch die gemeindliche Vertragsfirma ausgeführt werden. Dies wäre mit dem Stromversorger abzustimmen. 12-0 beschlossen.
6 Informationen und Termine HA/939/2022
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