Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim übergeben
Für die Kostenerstattung und Zuständigkeit bei Bau und Unterhalt des Mainstegs wurde eine Verwaltungsvereinbarung aufgesetzt. Die Vereinbarung regelt insbesondere Einzelheiten wie Zuständigkeiten während der Bauphase, die Kostenteilung der Neubaumaßnahme sowie des Rückbaus des alten Mainstegs, Regelungen über Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten sowie die künftigen Unterhaltspflichten mit der Kostentragung für Unterhalt und Wartung des neuen Mainstegs. Die Gemeinde Margetshöchheim hat nun formal als Bauherr den Vorschlag einer Verwaltungsvereinbarung an die Gemeinde Veitshöchheim übergeben:
entwurfverwaltungsvereinbarung
Damit hoffen wir auf keine größeren Verzögerungen mehr.
Wir hatten bereits im Juni zum Sachstand berichtet:
Mehrfach wurden, ohne Verschulden der Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim, die Zeitplanungen für den Neubau des Mainsteges durch das Wasserstraßenneubauamt geändert. Nach heutigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2016 das Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann. Das Verfahren wird mit einer Dauer von 13 Monaten veranschlagt. Das bedeutet, dass im Sommer 2017 mit den Ausschreibungen für die Bauleistungen begonnen werden kann. Abhängig vom Ergebnis der Ausschreibungen ist geplant, im Spätherbst 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Der Bauzeitenplan sieht eine Bauzeit von 18 Monaten vor, so dass mit dem Abriss des alten Mainsteges ab dem Frühjahr 2019 gerechnet werden darf.
In den letzten Wochen konnte mit dem Wasserstraßenneubauamt eine Einigung über die Kostenaufteil-ung Beleuchtung sowie die Verkleidung des Bauwerkes mit Edelstahlblechen erzielt werden. Abhängig von der Durchfahrtshöhe des neuen Bauwerks, werden dann die restlichen Baukosten zwischen den Gemeinden und dem WNA aufgeteilt werden. Hierzu wird es in den nächsten Wochen intensive Gespräche geben. Wir sind uns sicher, dass auch diese letzten Vereinbarungen im Sinne der Gemeinde getroffen werden.
Während der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird die Gemeinde bei der Regierung von Unterfranken die Förderung des Neubaus nach dem Gemeindeverkehrswegegesetzes (GFVG-Mittel) beantragen. Diese sind für die Gemeinde von entscheidender Bedeutung, denn ohne diese Zuschüsse könnte die Gemeinde den Neubau des Mainsteges nicht bezahlen.