Die Frage, ob die Bauherren vorsätzlich gehandelt haben, lässt sich nicht einfach von der Hand weisen. Verdachtsmomente bleiben, ebenso wie ein in weiten Teilen ungünstiger Kommunikationsstil der Bauherrn und einem äußerst denkwürdigen und zweifelhaften Angebot an die Gemeinde, welches von dieser entschieden zurückgewiesen wurde. Die zuständige Justizbehörde wird sich nun damit noch beschäftigen.
Vorsatz der Bauherren hin oder her ist keine Grundlage für eine rechtlich eindeutig vorgegebene Entscheidung, wie sie der Gemeinderat getroffen hat. Eine sachliche und faire Diskussion und Darstellung der Sache von Seiten des Gemeinderats ist jedoch bei allen vielleicht nicht unberechtigten persönlichen Ressentiments gegenüber den Bauherren und bei deren ungünstigem Kommunikationsstil zu erwarten und wünschenswert.
Die Verwaltung der Gemeinde hat zu dem Antrag der Eigentümer des in Frage stehenden Grundstückes eine sachliche und objektive Stellungnahme als Diskussionsgrundlage erstellt. Dafür namens unserer, der CSU-Fraktion, herzlichen Dank. Daraus haben wir in unserer Fraktion unseren Schluss gezogen und gegen die Antragsänderung mit großer Mehrheit gestimmt.
PS: Generell ist aber im Zuge dieser Diskussion auch darauf hinzuweisen, dass es stets legitim sein sollte, in Gemeinderat wie Fraktion auch anderer Meinung sein zu dürfen, diese persönlich zu begründen und anders als die Mehrheit zu entscheiden.