Klare Rechtslage – Ein Nachtrag zu Tagesordnungspunkt 5 der letzten Gemeinderatssitzung:

**TOP 5: 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bachwiese", Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes** Eindeutig ist die rechtliche Situation um das nun mehr an verschiedener Stelle viel diskutierte Bauvorhaben in der Bachwiese – eindeutig deshalb, da ein umfangreiches Bauvorhaben ohne vorab genehmigte Änderung des Bebauungsplans umgesetzt wurde. Konsequent wurden „Schwarzbauten“ bereits in der Vergangenheit in diesem Gebiet von den zuständigen Stellen mit Abrissverfügungen belegt und einstimmig war deren Meinung darin, auch wenn es gewiss auf der persönlichen Ebene für die betroffenen Eigentümer  eine wenig erfreuliche Entscheidung war. Aber dagegen standen damals vorab und stehen heute nach wie vor klare rechtliche Vorgaben. Konsequent muss da nun nur der entsprechende Beschluss des Gemeinderats in der aktuellen Sache sein, eine Nachgenehmigung durch die Änderung des Bebauungsplans abzulehnen. Das ist so mit großer Mehrheit geschehen.

Die Frage, ob die Bauherren vorsätzlich gehandelt haben, lässt sich nicht einfach von der Hand weisen. Verdachtsmomente bleiben, ebenso wie ein in weiten Teilen ungünstiger Kommunikationsstil der Bauherrn und einem äußerst denkwürdigen und zweifelhaften Angebot an die Gemeinde, welches von dieser entschieden zurückgewiesen wurde. Die zuständige Justizbehörde wird sich nun damit noch beschäftigen.

Vorsatz der Bauherren hin oder her ist keine Grundlage für eine rechtlich eindeutig vorgegebene Entscheidung, wie sie der Gemeinderat getroffen hat. Eine sachliche und faire Diskussion und Darstellung der Sache von Seiten des Gemeinderats ist jedoch bei allen vielleicht nicht unberechtigten persönlichen Ressentiments gegenüber den Bauherren und bei deren ungünstigem Kommunikationsstil zu erwarten und wünschenswert.

Die Verwaltung der Gemeinde hat zu dem Antrag der Eigentümer des in Frage stehenden Grundstückes eine sachliche und objektive Stellungnahme als Diskussionsgrundlage erstellt. Dafür namens unserer, der CSU-Fraktion, herzlichen Dank. Daraus haben wir in unserer Fraktion unseren Schluss gezogen und gegen die Antragsänderung mit großer Mehrheit gestimmt.

PS: Generell ist aber im Zuge dieser Diskussion auch darauf hinzuweisen, dass es stets legitim sein sollte, in Gemeinderat wie Fraktion auch anderer Meinung sein zu dürfen, diese persönlich zu begründen und anders als die Mehrheit zu entscheiden.