Neuer Mainsteg - Zustimmung aus Veitshöchheim bei der Kostenaufteilung

Die Gemeinde Margetshöchheim stimmte bereits am 14.02.2017 dem folgenden Vorschlag zu und erklärt Ihr Einverständnis für die Ausbildung des Fiktivbauwerks mit einer mittleren lichten Höhe von 5,08 m, welche nun zur Kostenaufteilung herangezogen wird. Siehe dazu: TOP 4   "Neuer Mainsteg - Höhenverlangen Ermittlung der lichten Bauwerkshöhe für die Fiktivverweisung" von der Gemeinderatssitzung am 14.02.2017: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/bericht-von-der-gemeinderatssitzung-am-14-02-2017

Aus Veitshöchheim liegt nun vom Gemeinderat die entsprechende Zustimmung vor, so dass nun wieder ein wichtiges Detail geklärt ist.

Entsprechend der nun vorzunehenden Berechnung ist die Kostenaufteilung zwischen den beiden Kommunen und dem WNA neu zu bestimmen. Der Anteil für die Kommunen sinkt erfreulicher Weise - ähnlich wie bei durchgesetzten Beteiligung des WNA an den Kosten zur Neuplanung des Rampenabgangs.