Veränderungen bei den Gemeindefinanzen - "Strabs" und Grundsteuer

Die umstrittenen Straßenausbaubeiträge - kurz Strabs - werden nun rückwirkend zum Stichtag 01.01.2018 abgeschafft (siehe auch: http://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/private-strassenausbaubeitraege-sollen-fallen). Das ist sehr erfreulich für alle Anwohner. Für Gemeinden wie Margetshöchheim, welche auf diese Beiträge angewiesen sind, stellt das durchaus eine nicht unerhebliche Lücke im Haushalt dar - etwa in der Mainstraße. Entsprechend hatte die Gemeinde an die dortigen Bewohner keine Bescheide verschickt.

Nach der gemeindlichen Ausbausatzung wurde in Margetshöchheim stets nur der Regel-, also Mindestausbau gegenüber den Anliegern abgerechnet, d.h. die geringstmögliche Abrechnungsquote. Der gestalterische Mehraufwand wurde zu hundert Prozent von der Gemeinde übernommen. Bei allen bisherigen Ausbaumaßnahmen wurde stets eine einvernehmliche, sozial verträgliche Regelung mit allen Grundstückeigentümern erzielt. Wir hoffen nun, dass der Freistaat Bayern eine Regelung findet wie die „entgangenen Ausbaubeiträge der Anwohner“ aufgefangen werden. Die CSU-Landtagsfraktion möchte die Kommunen nicht im Regen stehen lassen und plant entsprechende Rückerstattungen für die Gemeinden in der Zukunft ein. Damit werden letztlich die Lasten auf alle Steuerzahler verteilt.

Eine andere Angelegenheit in Sachen Gemeindehaushalt betrifft ein höchstrichterliches Urteil, nach welchem die Grundsteuer - bezogen auf Grundbesitz, also bebaute und bebaubare Grundstücke - neu zu bewerten und ihrem heutigen Wert anzupassen ist. Die bisherige Bewertungsgrundlage ist über 50 Jahre in den alten Bundesländern, in den neuen Jahr gar über 80 Jahre alt. Gerade in den Städten und stadtnahen Regionen hat es eine massive Wertsteigerung in der Vergangenheit gegeben. Fünf Jahre haben die Behörden nun nach dem Urteil Zeit, sämtliche Flächen in Deutschland zu bewerten - ein gewaltiger Aufwand bei 35 Mio Flächenstücken zum einen, eine Frage der Gerechtigkeit auf der anderen. Es wird spannend zum einen für die Grundbesitzer, in welche Richtung die Veränderung geht, zum anderen für die Gemeinden, welche auf diese Steuer angewiesen sind.