Bericht von der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021

1     Angebot der APG zur Einführung des 365 € Tickets für Schüler und Auszubildende HA/804/2021

  Das Kommunalunternehmen des Landkreises (KU) plant für Schüler und Azubis, welche die Schulwegkostenfreiheit nicht beanspruchen können und somit Selbstzahler sind, ein vergünstigtes 365-Euro-Ticket anzubieten. Dabei bezuschusst die Wohnsitzgemeinde und das KU jeweils 100 €, sodass nur noch eine Eigenbeteiligung von 165 € pro Person zu tragen ist. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, die Attraktivität des Angebots des ÖPNV zu steigern und Jugendliche länger an den ÖPNV zu binden. Mit dieser Preisreduzierung wird auch eine Angleichung an das Semesterticket für Studenten ermöglicht. Auf der Grundlage einer näherungsweisen, unverbindlichen Schätzung des KU wird sich der Kostenanteil der Gemeinde Margetshöchheim auf ca. 7.200 € / Jahr belaufen, wobei hier selbstverständlich keine sicheren Prognosen erstellt werden können. Der Preisvorteil wird nach beiliegendem Vertragsentwurf nur gewährt, wenn das 365-€-Ticket bei der Hauptverkaufsstelle der APG in Würzburg erworben wird. Es wird um Zustimmung gebeten, um den Vertrag ab dem 01.08.2021 umsetzen zu können.

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt einstimmig. Das Angebot soll nun umfassend beworben werden.  

2    Antrag der Festgemeinschaft Margaretenfest auf Gewährung eines Zuschusses HA/806/2021

Aufgrund der Einnahmeausfälle durch die pandemiebedingte Absage des Margaretenfestes beantragt die Festgemeinschaft, die Abschlagszahlung in Höhe von 1.000 € aus der Rechnung der Fa. Kimmel zu erlassen. Sollte das Margaretenfest im Jahre 2021 ausfallen, wird der noch offen stehende Restbetrag in Höhe von 1.724,51 € ebenso von der Gemeinde restlos beglichen.  Auch erging ungeteilte Zustimmung des Gemeinderats.

3     15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Veitshöchheim, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB BV/119/2021

einstimmig beschlossen

4    Informationen und Termine HA/801/2021  

Folgt am Sonntag

5   Gewerbeansiedlung eines Bürogebäudes in der Heinrich-Böll-Straße - Verkauf gemeindlicher Flächen

Siehe hierzu auch unseren gestrigen Bericht: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/streuobstzentrum-und-eine-gewerbeansiedlung-am-zeilweg-in-oekologisch-oekonomischem-einklang

Ein Teil dieses TOPs wurde im öffentlichen Sitzungsteil behandelt, die Frage des Verkaufspreises war in nicht-öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Anfrage eines örtlichen Gewerbetreibenden nach Gewerbeflächen liegt der Gemeinde schon lange Zeit vor. Der Gewerbetreibende möchte für sein Ing.-Büro ein Bürogebäude errichten. Nach vielen Gesprächen des Gewerbetreibenden mit Vertretern aus allen Fraktionen zeichnete sich eine breite Mehrheit für das Projekt ab, da alle Fraktionen unterstrichen, generell v.a. örtlichen Gewerbetreibenden eine Perspektive bieten zu möchten. Schließlich schaffen sie Arbeitsplätze und zahlen Gewerbesteuer. Doch potentielle Gewerbeflächen sind im Gemeindegebiet sehr rar. Daher wurde das oben genannte Gebiet ins Spiel gebracht, welches zur Wohnbebauung ausgewiesen ist. Um das Projekt jedoch abzusichern, ergingen Anfragen an das Landratsamt, ob das Gebiet tatsächlich umwelt- und wasserschutztechnisch verträglich für eine Bebauung genutzt werden und ob die Flächen ohne öffentliche Ausschreibung veräußert werden kann. Beides wurde mit Auflagen für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, welche der Baunehmer tragen wird, bejaht, zumal von dem geplanten Bürogebäude keine besonderen Belastungen für Umwelt ausgehen dürften, wie es bei einer Wohnbebauung der Fall wäre. Anstatt eines Verkaufs der gemeindlichen Flächen stellte die Margetshöchheimer Mitte in der Diskussion überraschend und sehr kurzfristig den Antrag, die gemeindlichen Flächen nicht zu verkaufen, sondern per Erbbaurechtsvertrag an den Gewerbetreibenden zu überschreiben. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (4-11) - auch mit dem Verweis, dass die MM gerade solche Fragen schon längst hätte stellen können. Der Gewerbetreibende wäre gewiss Rede und Antwort gestanden, möchte aber nun nach langem Warten schnell Gewissheit für seine weiteren Planungen. Im Anschluss stellte die MM den ebenso überraschenden Antrag, den Flächenverkauf öffentlich auszuschreiben. Auch dies wurde mehrheitlich abgelehnt (4-11). Denn das Anliegen des Gewerbetreibenden ist öffentlich hinlänglich bekannt, so dass andere Gewerbetreibende Zeit gehabt hätten, Interesse an diesen Gewerbeflächen anzumelden. Dem Verkauf der Flächen wurde hingegen mehrheitlich zugestimmt. 

Nachdem die umwelt- und wasserschutztechnischen Bedenken ausgeräumt wurden und die Angelegenheit schon lange und offen diskutiert wurde, sind beide kurzfristig eingegangenen Anträge nicht wirklich verständlich - noch mehr, wenn man sich in die Perspektive des Gewerbetreibenden versetzt und wenn man das Bekenntnis aller (!) Fraktionen (s.o.) zur Unterstützung örtlicher Gewerbetreibender zu unterstützen ernst nehmen will. 

Einigkeit bestand im Gemeinderat darin, die Bauausführung des Gewerbetreibenden eng mit den Vorstellungen der Gemeinde abzustimmen. Die vertraglichen und preislichen Vereinbarungen wurden vorschriftsmäßig in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt.