1 Auftragsvergabe für den Ingenieurvertrag Freianlagen Uferbereich am Main
Im Nachgang zur Gemeinderatsklausur „Mainpromenade“ am 17.03.2018 wurde von Herrn Wirth, Fa. arc.grün, ein Angebot für die Auftragsvergabe der Freianlagen am Mainufer zwischen der Straße „Zur Mainfähre“ und dem neuen Stegstandort vorgelegt. Siehe: umgrifffreianlagen
Der Planungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. Er umfasst sowohl die Grünflächen nördlich der Mainfähre als auch den Radweg und den Abgangsbereich des Mainstegs bis zum Sportplatz.
Das vorliegende Angebot entspricht der HOAI 2013. Bei den Leistungsphasen 1 und 2 wurden Kürzungen angeboten, da hier durch den „Masterplan Mainlände“ und die Gemeinderatsklausur bereits erste Erkenntnisse vorliegen. Die Leistungsphase 1 wird daher mit 1 % (statt 3 %) und die Leistungsphase 2 mit 8 % (statt 10%) angeboten.
Der gesamte Leistungsumfang der Leistungsphasen 1-4 bei stufenweiser Vergabe beträgt daher 29 %. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach der Kostenberechnung, die erst nach Leistungsphase 4 vorliegen wird. Im Angebot wurden die auf der Grundlage der Einheitskosten nach dem Baupreisindex BKI F5 aus 2014 ermittelten Kosten des „Masterplans Mainlände“ zugrunde gelegt.
Eckdaten des Angebots Freianlagen an der Mainlände Honorarzone IV Mindestsatz Baukosten laut Kostenschätzung: 733.288,95 € netto
Vereinbarte Grundleistungen: 96 %
Nebenkosten als Pauschale: 5 %
Vorläufiges Grundhonorar: 140.513,37 € brutto.
Wie bereits angeführt, wird empfohlen, zunächst eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 1-4 zu beschließen. Der Auftrag kann aufgrund der Abgrenzung zeitlich vollkommen unabhängig von der Neugestaltung der Verkehrsanlagen bearbeitet werden. Die Planung der Grünanlagen zwischen der Mainfähre und dem neuen Stegabgang soll möglichst zeitnah bis spätestens 2019 erfolgen.
Die Auftragsvergabe für den Ingenieurvertrag erfolgte einstimmig. Es wurde drauf verwiesen, dass Änderungen im Detail wie auch im Auftragsvolumen im Zuge der Vorstellung der Vor- und Entwurfsplanung eingebracht werden können.
2 Information zur Kalkulation der Friedhofsgebühren
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde gewünscht zu prüfen, ob eine Erhöhung der Grabgebühren erfolgen solle, um die Kosten für die Erweiterung der Urnenanlage um 20 Grabkammern in Höhe von ca. 30.000.- € refinanzieren zu können, da es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handle.
Hierzu wird die Abrechnung des Jahres 2017 beigelegt. Hieraus ergibt sich zunächst ein Fehlbetrag in Höhe von 54.203,18 €, wobei insbesondere die Positionen „Verzinsung des Anlagekapitals“ mit kalkulatorischen Kosten in Höhe von 53.553,39 € und „Abschreibungen“ mit 12.251,46 € zu Buche schlagen.
Die Grabgebühren sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Einzelgrabstätte 600.- €,
- Doppelgrabstätte 1.100.- €,
- Urnenerdgrab 300.- €,
- Urnenkammer 900.- €.
Diese Gebühren wurden letztmals im Jahre 2013 festgesetzt. Sie gelten für die Dauer des Benutzungsrechts (20 Jahre). Die Gebühren für die Nutzung der Urnenkammer sind hierbei die diejenigen, die am ehesten kostenrechnend festgelegt wurden. Bei einer Mindestnutzungsdauer von 50 Jahren der Urnenwand ergibt sich eine 2,5 fache Belegung und somit Gebühreneinnahmen in Höhe von 2,5 x 900.- € x 20 Stck = 45.000.- €.
Somit wäre nicht nur die Beschaffung und die Errichtung der Urnenwand, sondern auch der Unterhalt mit anteiligen Friedhofskosten gegenfinanziert.
Die Friedhofsgebühren benachbarter Gemeinden werden zudem für eine Neubewertung vorgelegt.
Evtl. Änderungen würden dann im Herbst besprochen und zum 01.01.2019 greifen. In jedem Fall werden die Zinssätze für die Verzinsung des Anlagekapitals wie auch die Abschreibungen der Entwicklung auf dem Zinsmarkt angepasst. Bei den anderen kostenrechnenden Einrichtungen wie Wasser und Kanal ist dies bereits erfolgt.
3 Informationen und Termine
- Für die Bauhöfe Erlabrunn und Margetshöchheim wird ein WEB-basiertes Zeiterfassungssystem eingeführt.
- Über den Ortstermin zur Erörterung der Holzabfuhr über die Bachwiese wurde ausführlich informiert. Eine Gewichtsbeschränkung der Waldwege, wie in der vergangenen Sitzung angedacht, scheint für die Holzabfuhr nicht praktikabel für die Zukunft. Die Entwicklung 2018/19 und die Maßnahmen zur Minimierung von Schäden wird beobachtet und von der Gemeinde begleitet.
- Termine: 14.04.: Auftaktveranstaltung Tourismusverein (siehe auch: http://csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/aufttakt-zwei-ufer-land-am-main-am-14-04-2018); 17.04: SoKuSport-Ausschuss; 26.04.: Bauausschuss