1. Verein "Leiser e.V.": Vorstellung der Vereins und ggf. Beschluss über den Beitritt
Da der Vereinsvertreter kurzfristig verhindert war, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Wir berichten noch zu diesem Thema.
2. Bauantrag zur Errichtung eines Ärztehauses zwischen Wiesenweg und Zeller Straße
Planungsrechtlich liegt die Fläche des „Götz-Brot-Geländes“ gemäß § 34 BauGB im Innenbereich und befindet sich nach den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes zwischen dem Gewerbe- und Wohnbereich. Das Ärztehaus mit Apotheke und Café soll nun um ein Geschoss reduziert auf drei Geschossebenen realisiert werden. Der Bau eines weiteren Ärztehauses (Zahnarzt) ist entgegen der ursprünglichen Planung derzeit nicht vorgesehen. Die nach dem Abriss freigewordenen Restflächen bleiben zunächst unbeplant. Die Gemeinde will sich dafür einsetzen, dass die an der Zeller Straße gelegene Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut wird.
Aufgrund der kurzfristigen Antragsstellung ist die Nachbarbeteiligung noch zu ergänzen.
Einstimmig beschlossen
3. Bebauungsplan "Freizeit- und Sportanlagen Fahräcker": Erörterung zum weiteren Verfahren
Mit Beschluss des Gemeinderats von 2012 sollen die genannte Fläche für den Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen genutzt werden. Nachdem Sportgemeinschaft und Segelkameradschaft mit ihren Arbeiten begonnen haben und der Neubau des Mainstegs in eben diesem Gebiet mittelfristig umgesetzt wird, möchte die Gemeinde den Bebauungsplan fortsetzen. Dazu wird die Veränderungssperre, welche nach zweijähriger Frist 2014 abgelaufen war, für dieses Gebiet erneuert, um die kommunalen Planungen und deren Umsetzung zu sichern.
Mit einer Gegenstimme beschlossen
Der Bebauungsplan soll nun rasch inhaltlich im Sinne des Flächennutzungsplans vorangetrieben werden.
Zudem soll der Bebauungsplan über seine bisherigen Grenzen in Richtung des Grillplatzes erweitert werden.
Einstimmig beschlossen
4. Vertragsverlängerung Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken Würzburg AG und 1. Nachtrag
Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag wird zum 01.01.2017 auf fünf Jahre verlängert. Als zusätzliche neue Leistung in diesem neuen Vertrag ist eine Standsicherheitsprüfung der Lichtmasten eingeschlossen. Der genannte Nachtrag beinhaltet, dass Mängel bei den LED-Leuchten während der Vertragslaufzeit auf Kosten der Kommune behoben werden, sollte die Herstellergarantie nicht greifen. Die Kostenpauschale für die älteren Standardleuchten erhöhen sich im neuen Vertrag von 19,65 € auf 24,35 € pro Brennstelle und Jahr, für LED-Leuchten, mit denen nach und nach die Straßenbeleuchtung umgerüstet, bleibt sie unverändert. Dieses bedeutet für die Gemeinde einen Kostenmehraufwand von gut 2000 EUR im Jahr.
Einstimmig beschlossen
5. Informationen und Termine
- Die Einführung einer Sicherheitssatzung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen, Wegen und Plätzen wird erwogen. Dazu wurden exemplarisch drei Satzungstexte aus anderen Kommunen eingeholt, welche in den Gemeinderatsfraktionen besprochen werden sollen-
- Der Zuschussantrag zum barrierefreien Ausbau des Rathauses wurde von der Regierung von Unterfranken bewilligt. Weitere Informationen folgen.