Zur Information von Eigentümern sanierungsbedürftiger Gebäude im Gebiet der Altortsanierung mit Maßgabe der Altortsatzung wurde ein Leitfaden für die erhöhte, steuerliche Abschreibung ausgearbeitet. Dieser Leitfaden wurde inhaltlich mit dem Sanierungsbeauftragten abgestimmt.
Den Leitfaden finden Sie hier: leitfadensteuerlicheabschreibungaltortsanierung
Außerdem erfreut sich das kommunale Förderprogramm für Renovierungsmaßnahmen im Altort großer Beliebtheit und somit als Glücksfall in doppelter Hinsicht - einmal für die privaten Bauherren finanziell, einmal für die Gemeinde zur langfristigen Verschönerung unseres Dorfes im Sinne der Altortsatzung. Seit der Erhöhung der Förderung auf 20.000 EUR, die auch in mehreren Maßnahmen abgerufen werden können, ist die Nachfrage deutlich gestiegen