„Zeichen der Wehrhaftigkeit“ unserer Gesellschaft gegen politische Hetze

Vor einigen Wochen hatten wir an die Aktion „Margetshöchheim hilft!“ erinnert, in deren Zuge im vergangenen Herbst einige Dutzende Flüchtlinge vorübergehend in der Margetshöchheimer Turnhalle Unterkunft gefunden hatten und von der Gemeinde herzlich aufgenommen und vorbildlich verpflegt wurden: http://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/heute-vor-einem-jahr-margetshoechheim-hilft

Damals kam es am Rande zu einem kleinen Eklat, der gar weit über die Margetshöchheimer Ortsgrenzen für Aussehen sorgte. Der bundesweit bekannte Pegida-Anführer Lutz Bachmann hatte Bürgermeister Waldemar Brohm – und ebenso seinen Kirchheimer Bürgermeisterkollegen Björn Jungbauer – via Facebook sehr unwirsch wegen ihres beherzten Einsatzes für die Flüchtlinge angegangen und beide als „Bürgermeister-Deppen“ bezeichnet. Das könnte man auch indirekt als eine Beleidigung gegenüber der Gemeinde bzw. aller derer verstehen, die sich in Margetshöchheim damals engagierten.

Gegen diese Verunglimpfung legten die beiden Bürgermeister Rechtsmittel ein. Sie bekamen nun vom Gericht Rückendeckung und Bachmann eine Verpflichtung auf Unterlassung sowie die Übernahme der Gerichtskosten. Gegenüber der Main Post (vom 24.10.2016) sagte Brohm: „Dieses Urteil soll anderen Kommunalpolitikern Mut machen, sich nicht alles gefallen zu lassen.“

Gewiss gilt es in der Politik, mit anderen Meinungen und mit Kritik – ob sach- oder personenbezogen, ob freundlich oder weniger freundlich formuliert – umzugehen. Es gilt aber auch, dabei die Sache und sich gegenseitig ernst zu nehmen. Das im Besonderen auch gegenüber Ängsten und Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Flüchtlingskrise, betonten Brohm und auch ausdrücklich unser oben verlinkter Text.

Aber in jeder Diskussion – mag sie auch noch so emotional geführt werden – gibt es dann auch gewisse Grenzen, welche einzuhalten sind. Verbale Geschmacklosigkeiten wie die genannte des Herrn Bachmann haben da nichts verloren und erst recht nicht körperliche Gewalt, wie unlängst gegenüber einem Bürgermeister in Norddeutschland geschehen, oder auch nur deren Androhung.

Es bleibt, sich dem Resümee Brohm anzuschließen und das Urteil des Gerichts als „Zeichen der Wehrhaftigkeit“ unserer Gesellschaft gegenüber politischer Hetze zu verstehen.