Wir hatten dazu bereits berichtet:
Nachdem die Gemeinde in das Förderprogramm (mit einer 90% Förderungsquote bei einer Maximalhöhe von 508 000 €) aufgenommen wurde, folgt nun das Antragsverfahren. Der Antrag muss bis November 2016 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.
Neben dem barrierefreien Ausbau sind weitere Umbaumaßnahmen im Rathaus notwendig und daher mit der genannten Maßnahme sinnvoll in Verbindung: der Austausch der Bodenbeläge in den Büroräumen und die Umnutzung des inneren Kerns im 1. OG. Außerdem ist es sinnvoll, die Büroräume nach den Sanierungsarbeiten noch eimal neu streichen zu lassen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereits in den vergangenen Jahren eingeplant.
Das Ingenieurbüro Haas legte nun mit diesen Maßnahmen ergänzt eine Planung vor: entwurfsplanung
Zur Finanzierung:
Haushaltsmittel:
Folgende Mittel wurden für die Jahre 2015 bis 2017 bereits im Haushalt für die momentan geplanten Maßnahmen eingestellt:
2015 Austausch Bodenbelag 1. OG als 1. Abschnitt 10.000,- €
2016 Barrierefreier Umbau 680.000,- €
Beleuchtung EWO (VG-Haushalt) 4.000,- €
Neuanordnung EWO und Bürgerbüro 3.000,- €
2017 Umbau innerer Kern 1. OG 25.000,- €
Gesamtsumme: 722.000,- €
Es ist, wie oben erwähnt, mit Fördergeldern von 508.500 € zu rechnen!
Abstimmungsergebnis: 15-0
In Bezug auf die energetischen Maßnahmen wie Fenster, Dämmung, Beleuchtung und Heizung wurde im Rahmen des Energienutzungsplans das Rathaus als Projekt mit aufgenommen. Ein Ersttermin mit dem beauftragten Institut für Energietechnik hat bereits stattgefunden.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollte überlegt werden, ob diese Maßnahmen ebenfalls im Zuge der Bauarbeiten mit ausgeführt werden sollen. Die Entscheidung hierzu wird im Herbst / Winter getroffen werden müssen. Die erste Steuerungsrunde Klimaschutz, in der es um das Thema „Rathaus“ und mögliche Förderung der energetischen Maßnahmen gehen wird, ist für den 13.10.2016 bereits verbindlich eingeplant.
In der Finanzplanung ist dazu Folgendes vorgesehen:
2015 Sanierung / Dämmung oberste Geschossdecke 15.000,- €
Konzept Erneuerung Fenster 1.000,- €
2016 Konzept Fensteraustausch 5.000,- €
2017 Neue Fenster 150.000,- €
2018 Großer Sitzungssaal – insgesamt 90.000,- €
Geprüft werden soll daneben der Einbau einer elektronischen Schließanlage.
2 Vorstellung und Planung für die Erneuerung der Licht- und Tontechnik in der Margeretenhalle
Dazu stellte Michael Dotzler als Meister für Veranstaltungstechnik mit langjähriger Erfahrung zunächst den Ist-Zustand der 30 Jahre alten Technik vor und die damit verbundene Notwendigkeit einer Sanierung. Seinen Planungsvorschlag hatte er den an die Gegebenheiten der Halle und deren primären Verwendung für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und deren Bedürfnisse angepasst. Insbesondere appellierte er zur Erhaltung der dann sanierten Anlage, dass die Anlage nur noch noch von technisch eingewiesenem Personal bedient werden sollte. Dazu sind entsprechende Schulungen für Vereinsvertreter und Hausmeister vorgesehen.
Die Kosten für Umbau und Gerätschaften belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf 106 000 €. Weitere Vergleichsangebote werden nun eingeholt.
Abstimmungsergebnis: 14-1
3 Antrag der Firma Nexxus AG auf Abschluss eines Pachtvertrages für die Errichtung einer PV-Anlage
Die Fa. Nexxus Energy AG hat nach einer Besprechung mit der Gemeinde den Antrag auf Verpachtung des gemeindlichen Reutfelds 10 eingereicht. Aufgrund langfristiger Verpachtung der Fläche lehnte der Gemeinderat den Antrag ab.
Abstimmungsergebnis: 0-15
4 Neubau des Mainstegs; Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim
Für die Kostenerstattung und Zuständigkeit bei Bau und Unterhalt des Mainstegs wurde eine Verwaltungsvereinbarung aufgesetzt. Die Vereinbarung regelt insbesondere Einzelheiten wie Zuständigkeiten während der Bauphase, die Kostenteilung der Neubaumaßnahme sowie des Rückbaus des alten Mainstegs, Regelungen über Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten sowie die künftigen Unterhaltspflichten mit der Kostentragung für Unterhalt und Wartung des neuen Mainstegs. Da die Gemeinde Margetshöchheim formal Bauherr sein wird, wurde in einer redaktionellen Überarbeitung des Entwurfs klar gestellt, dass in diesem Zuge die Gemeinde Margetshöchheim für verwaltungsinterne Arbeiten aufkommt, nicht aber für verwaltungstechnische Angelegenheiten (z.B. Ingenieurleistungen), welche ggf. extern vergeben werden müssten.
Abstimmungsergebnis: 15-0
5 Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung zum Jahresantrag 2017
In der Bedarfsmittelung aufgelistet, die geplanten Maßnahmen: bedrafsmitteilung
Abstimmungsergebnis: 15-0
6 Kommunales Förderprogramm, Förderung von oberflächenvergüteten Pflasterflächen
Wie ursprünglich festgelegt ,sind ab nun wieder nur Natursteinpflaster förderfähig, welche in einsehbaren Privatflächen verbaut werden.
Abstimmungsergebnis: 14-1
7 Altortsanierung; Beschluss über die Verlängerung der Sanierungsfrist gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Frist für die Durchführung der Altortsanierung eine Frist von 15 Jahren nicht übersteigen. Diese Befristung soll die Gemeinde zu einer zügigen Durchführung ihrer Sanierungsvorhaben bewegen. Die Frist würde demnach 2016 auslaufen. Aufgrund der Verlagerung des Mainstegs ist eine Fristverlängerung um 10-12 Jahre notwendig.
Abstimmungsergebnis: 15-0
8 ILEK MainWeinGarten; Beschlussfassung zum Entwicklungskonzept
Von den acht ILEK-Gemeinden wurde ein gemeinsames interkommunales Entwicklungskonzept erarbeitet. Ausfertigungen dieses Maßnahmenkataloges mit entsprechender Priorisierung und Gewichtung der Ziele wurden dem Gemeinderat bereits übergeben. Dieses Entwicklungskonzept soll künftig der Leitfaden für eine gemeinsame Entwicklungsstrategie sein. Für den Abschluss der Maßnahme ist die Anerkennung der Zielsetzungen durch alle beteiligten Gemeinden erforderlich bzw. vorzulegen.Abstimmungsergebnis: 15-0
Siehe auch: http://www.csu-margetshoechheim.de/neuigkeiten/integriertes-laendliches-entwicklungskonzept-main-wein-garten
**9 Antrag der FFW Margetshöchheim auf Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger**Nach kurzer Diskussion über die relativ kräftige Erhöhung, welche bereits mit der Feuerwehrführung besprochen wurde, ergab sich folgendes Abstimmungsergebnis: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kommandanten, Gerätewarte und Atemschutzgerätewart: 15-0
Die Erhöhung scheint im Bezug auf das große Verantwortungsspektrum und die Kosteneinsparung durch Eigenleistung gewiss gerechtfertigt, erreicht nun im Vergleich zu anderen Gemeinden ähnlicher Größenordnung einen Spitzenwert.
Abstimmungsergebnis: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Jugendwart: 10-5
In jedem Fall soll auch geprüft werden, ob genannten Diensten evtl. auch über eine Ehrenamtspauschale vergütet werden könnten.
10 Termine und Sonstiges:
30.09.: Umweltausschuss
18.10.: Ausschuss SozialesKultur und Sport
21.10: Jugendforum
24.11.: Bürgerversammlung
Nächster Bauausschuss wird noch terminiert.